Wir lassen nichts anbrennen. Unternehmen sind durch das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, über einen Bruch der Vertraulichkeit bei besonderen personenbezogenen Daten zu informieren, und zwar unverzüglich. Aber auch, wenn ein Unternehmen von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde kontaktiert wird, kann eine an sich harmlose Situation schnell eskalieren. Xamit unterstützt Sie auch in delikaten Situationen.
Versäumt ein Unternehmen die gesetzlich notwendige Meldung über eine Datenpanne, ist die Meldung unrichtig oder unvollständig, droht ein empfindliches Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Doch auch, wenn die Datenschutz-Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme bittet oder eine Prüfung ankündigt, kann das unter Umständen zu hohen Bußgeldern führen. In solchen Situationen ist spezielles Fachwissen gefragt.
Ist eine Datenschutz-Notsituation eingetroffen, leisten unsere Datenschutz-Spezialisten schnell Erste Hilfe: Bei einer Datenpanne priorisieren die Xamit-Experten die notwendigen Tätigkeiten und unterstützen gegebenenfalls bei der Meldung an die Behörde. Oder sie stellen mit Ihnen einen Krisenplan für den Fall der Fälle auf. Bei Anfragen durch die Aufsichtsbehörde helfen Ihnen unsere Spezialisten, diese zu bewerten und in Ihrem Sinne zu beantworten fachkundig, schnell, zuverlässig.
Xamit springt ein, wenn’s brenzlig wird. Wir
Wenn’s Ihnen zu heiß wird: verlassen Sie sich auf unsere Spezialisten.