Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fassung von 2018 ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die Regelungsaufträge, die ihm der europäische Gesetzgeber in der DS-GVO mitgegeben hat, um. Für Unternehmen, Behörden und Vereine bleibt die DS-GVO das zentrale Datenschutzgesetz. Das BDSG enthält für Unternehmen und Vereine wenige und für Bundesbehörden mehrere Regelungen.