Lässt sich Datenschutz gestalten?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ausschließlich in Ausnahmefällen erlaubt (Art. 6 DS-GVO). Die Kunst ist, die richtige Ausnahme zu finden und die Verarbeitung entsprechend zu gestalten. Eine Gestaltung besteht aus
- einem rechtlichen Teil (z.B. Einwilligungstexte, Verträge, Informationen),
- einem organisatorischen Teil (z.B. Prozessabläufe) und,
- einem technischen Teil (z.B. Umsetzung in der Software).
Xamit findet für seine Kunden fast immer gangbare Wege, um das angestrebte Ziel datenschutzkonform und wirtschaftlich zu erreichen.