FAQ – Datenschutz

Wo finde ich Muster-Einwilligungen?

Eine Einwilligung soll die Verarbeitung personenbezogener Daten erlauben. In der Folge wird das generelle Verbot, personenbezogene Daten zu verarbeiten, durchbrochen. Auf den ersten Blick ist eine Einwilligung in der Form
„Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken ein.“
schnell geschrieben. Rechtlich gesehen ist sie jedoch nichtig, d. h. eine solche Einwilligung legitimiert keine Datenverarbeitung.

Gesetzgeber, Rechtsprechung und Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben zahlreiche Kriterien für eine wirksame Einwilligung entwickelt. Zu den Pflichtinhalten zählen u. a.

  • die Beschreibung des Vorgangs,
  • die Nennung der konkreten Datenarten,
  • der Zweck der Verarbeitung,
  • wer die Daten empfängt,
  • wie lange die Daten gespeichert werden und
  • der Hinweis auf das uneingeschränkte Widerrufsrecht.

Ein Einwilligungstext ist deshalb immer auf den konkreten Anwendungsfall zugeschnitten. Fehler im Einwilligungstext führen regelmäßig dazu, dass die Einwilligung nichtig ist. Die darauf aufbauende Datenverarbeitung wird rechtswidrig und kann Bußgelder zur Folge haben. Deshalb sollten Einwilligungen grundsätzlich von einem Fachmann erstellt werden.

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