Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO). Hierbei muss Ihnen dieser Mensch weder persönlich noch namentlich bekannt sein. Es ist vielmehr ausreichend, wenn die Identität festgestellt werden kann. Zur Bestimmung der Identität können auch zusätzliche Informationen, wie etwa Zeitungsartikel oder Veröffentlichungen im Internet, herangezogen werden.
Unter den Datenschutz fallen alle Daten, die etwas über einen Menschen aussagen. Ausnahmen für „harmlose“ Daten kennt das Datenschutzrecht nicht. Daher müssen die datenschutzrechtlichen Vorschriften auch angewandt werden, wenn es sich um vermeintliche Allerweltsdaten, wie Telefonnummern oder Post-Adressen handelt. In diesem Zusammenhang wird nicht zwischen beruflichen und privaten Daten unterschieden.