Die Verwendung biometrischer Daten birgt für die betroffenen Personen erhebliche Risiken. Das neue europäische Datenschutzgesetz trägt dem Rechnung und erlaubt ihre Verarbeitung nur in engen Grenzen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen und Schadenersatzansprüche der betroffenen Personen – alte und neue Systeme und ihr organisatorisches Umfeld sind daher zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Niels Lepperhoff: Auf die Finger geschaut. Erschienen in: kes 06/2016, S. 52 – 56.