Trusted Data Processor

Wir unterstützen Sie!

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sollte selbstverständlich sein. Die Erfahrung lehrt uns aber das Gegenteil.

Ende 2022 wurde Trusted Data Processor aufsichtsbehördlich genehmigt. Mit dieser Verhaltensregel erhalten deutsche Unternehmen die Möglichkeit, Rechtssicherheit im Bereich Auftragsverarbeitung zu erhalten. Trusted Data Processor soll durch Standardisierung für eine Vereinfachung sowohl für diejenigen, die sich der Verhaltensregel unterwerfen, als auch für ihren Kundenkreis und die Unternehmenspartner sorgen.

An der Entwicklung von Trusted Data Processor wirkten maßgeblich Experten der Fachverbände „Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.“ und „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.“- und damit auch Dr. Niels Lepperhoff – mit.

Durch eine Selbstverpflichtung auf die Verhaltensregel Trusted Data Processor machen Auftragsverarbeiter nach außen sichtbar, dass sie sowohl den in der Verhaltensregel festgelegten Vorgaben folgen als auch sich deren Überwachung durch eine Überwachungsstelle unterwerfen. Die Überwachungsstelle DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbH ist Anlaufstelle für Beschwerden und kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Verhaltensregel.

Berater von Xamit helfen Datenschutzbeauftragten bei der Antragstellung, Bestandsaufnahme und Umsetzung von Trusted Data Processor.

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Mit unserer Erfahrung sind Sie auf der sicheren Seite.

Xamit

  • übernimmt die Bestandsaufnahme vorhandener Dokumente
  • unterstützt Sie bei der Umsetzung der Anforderungen
  • unterstützt Sie bei der Antragstellung
  • unterstützt bei Fragen der Überwachungsstelle

Sparen Sie sich Ärger – bauen Sie auf unsere Spezialisten.