Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kennt genau 2 Rollen, die Unternehmen einnehmen können: Verantwortlicher (engl. „Controller“) und Auftragsverarbeiter (engl. „Processor“). Bspw. führt die PersoAb GmbH die Personalabrechnungen für ihre Auftraggeber durch. Für die Personalabrechnung im Auftrag agiert die PersoAb GmbH als Auftragsver-arbeiter. Für den eigenen Recruiting-Prozess ist sie jedoch Verantwortliche.
Ein Auftragsverarbeiter agiert als Erfüllungsgehilfe für seinen Auftraggeber. Zugespitzt formuliert: „Auftragsverarbeiter = Sklave“.
Ein Verantwortlicher bestimmt über Zwecke oder Mittel der Verarbeitung. Zugespitzt formuliert: „Verantwortlicher = Herr“.
Was passiert, wenn der Sklave aus dem Honig(Daten)topf des Herrn nascht?

Niels Lepperhoff: Auftragsverarbeiter: Die Finger im Honigtopf? Erschienen in: Lohn+Gehalt 02/2020, S. 66 – 67.