Im Rahmen des „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“, das am 25.07.2015 in Kraft trat, wurde neben anderen Gesetzen auch das TMG geändert. Die Berichtserstattung rund um das Gesetz konzentrierte sich auf die neuen Regelungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie z. B. Energieversorgung. Dabei blieb weitgehend unbeachtet, dass vom neuen Absatz 7 des § 13 TMG (fast) alle Betreiber von Telemediendiensten betroffen sind. Damit bestehen jetzt Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen von Webshops, Unternehmenshomepages, E-Mailservern u. v. m. aller Branchen und Unternehmensgrößen. Der Beitrag beleuchtet die neue Regelung, insbesondere aus dem technischen Blickwinkel, und schätzt die Konsequenzen für die Praxis ab.

Niels Lepperhoff, Mareike Papendorf: Bedeutung der jüngsten Änderungen des § 13 Abs. 7 TMG. Erschienen in: DuD 02/2016, S. 107 – 110.

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