Vom Hersteller gehostete und gepflegte Softwareanwendungen („Cloud“) versprechen, dass Nutzer im Unternehmen immer die neuen Features erhalten, ohne dass eine neue Version gekauft und installiert werden müsste. Welche rechtlichen Folgen neue Funktionen haben können oder das plötzliche standardmäßige Aktivieren von Funktionen durch den Hersteller, illustriert der Beitrag an den Funktionen „Aufzeichnung von Chats“, „Aufzeichnung von Videokonferenzen“ und „Automatische Analyse von Kommunikationsverhalten“. Die Betrachtung erfolgt generalisiert, d. h. nicht auf ein bestimmtes Produkt bezogen, da die datenschutz-rechtlichen Fragestellungen grundsätzlicher Natur sind und sich auch bei anderen Produkten in ähnlicher Weise stellen.

Niels Lepperhoff: Cloud-Dienste: eine Spaßbremse. Erschienen in: Lohn+Gehalt 04/2020, S. 82 – 83.