Datenschutzrechtliche Beschwerden zum Umgang mit coronabedingten Kontaktlisten zur Rückverfolgbarkeit, etwa von Besuchern in Gaststätten oder bei Veranstaltungen, führten bereits zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und Bußgeldern. Grund genug für uns, die Vorschriften zu diesen Listen näher anzusehen.
Niels Lepperhoff: Corona-Kontaktliste – vermeidbarer Ärger. Erschienen in: Lohn+Gehalt 06/2020, S. 80 – 81.