Mit dem am 27.04.17 vom Deutschen Bundestag beschlossenen neuen Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG-neu) geht die Modernisierung des Datenschutzrechts in eine neue Runde. Die europäische Union läutete 2016 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine Harmonisierung und Modernisierung des Datenschutzrechts in Europa ein. Im Folgenden werden die für Unternehmen wesentlichen Regelungen im BDSG-neu kurz beleuchtet. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern konzentrieren sich auf die Vorschriften mit praktischer Bedeutung.

Niels Lepperhoff: Datenschutz: Recht = DS-GVO + BDSG-neu – Änderungen für Unternehmen. Erschienen in: IT-Sicherheit 05/2017, S. 44 – 46.