Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02.07.2023 in Kraft. Es regelt die Einrichtung von Meldestellen, die Ausgestaltung einzurichtender Meldewege, den Umgang mit eingehenden Meldungen, den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien, aber auch den Schutz anderer Personen vor unrichtigen Meldungen.

Niels Lepperhoff: Der „Datenschutzteufel“ steckt im Detail. Erschienen in: Lohn+Gehalt 05/2023, S. 72 – 74.