Das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“ ergänzte 2015 das Telemediengesetz um Sicherheitsanforderungen für Webseiten, Webshops, FTP-Server usw. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stellt sich die Frage neu: Wie integrieren sie sich in die neuen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten?

Niels Lepperhoff: Der übersehene Paragraph und die DS-GVO. Erschienen in: IT-Sicherheit 04/2017, S. 54 – 55.