Bisher galt das Prinzip, dass die Aufsichtsbehörde Verstöße eines Unternehmens gegen Datenschutzvorschriften belegen muss. Ein Unternehmen war nicht verpflichtet, anlasslos eine Dokumentation zu erstellen und zu pflegen, mit der es sein gesetzeskonformes Handeln nachweisen konnte. Dies wird sich mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung grundlegend ändern. Dann müssen Unternehmen jederzeit in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit ihrer Verarbeitung nachweisen zu können.

Niels Lepperhoff: Dokumentationspflichten bei der DS-GVO. Erschienen in: RDV 04/2016, S. 197 – 203.