Jeder (oder fast jeder) dürfte schon einmal aus Versehen eine E-Mail an den falschen Empfänger versendet haben. Der sächsische Datenschutzbeauftragte nennt in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 Fehlversand bspw. per Post, Fax oder E-Mail als den am häufigsten gemeldeten Sicherheitsvorfall. Die Ursachen sind vielfältig. Sie reichen von Verwechslung der Empfänger aufgrund von Namensgleichheit bis zum „falschen“ Klick auf einen vom E-Mail-Programm vorgeschlagenen Empfänger (Autovervollständigung).

Niels Lepperhoff: E-Mail an die falsche Person versendet – schlimm?. Erschienen in: Lohn+Gehalt 02/2021, S. 80 – 81.