Aus der Praxis: Personalmangel! Arbeitgeber reagieren mit Werbung auf der eigenen Webseite und auf Social-Media-Kanälen, um ihre Attraktivität zu steigern. Um authentisch und unverwechselbar zu wirken, werden dazu gern Fotos von Beschäftigten – teilweise unter Nennung des Namens – verwendet.

Niels Lepperhoff: Einwilligungen für Beschäftigtenfotos – Schritte zur Vereinfachung. Erschienen in: Lohn+Gehalt 04/2021, S. 86 – 87.