Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof das bis dato häufig im Datenverkehr mit den USA genutzte Instrument „Safe Harbor“ außer Betrieb gesetzt. Während die EU-Kommission zusammen mit der US-Regierung an der Nachfolgeregelung „Privacy Shield“ arbeitet, droht der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an, die ersten Bußgelder gegen Unternehmen zu verhängen, die weiterhin Safe Harbor nutzen. Ein Bußgeld für rechtswidrige Übermittlungen personenbezogener Daten beträgt nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG bis zu 300.000 Euro.

Niels Lepperhoff, Thomas Müthlein: Folgen des EuGH-Urteils zu Safe Harbor: Bußgeld angedroht. Erschienen in: HR Performance 02/2016, S. 66 – 67.