Der Grat zwischen einem wettbewerbsfähigen Gehalt und einem (zu) hohen Gehalt ist schmal. Benchmarks geben Auskunft über die Gehaltsspannbreiten in einer Branche. Dabei wird je nach Benchmark neben weiteren Kriterien auch nach Qualifikation, Position, Geschlecht und Alter unterschieden. Um solche Benchmarks erstellen zu können, sind die Anbieter auf personenbezogene Gehaltsdaten angewiesen. Personalleiter stehen deshalb vor der Frage, ob sie die Gehaltsdaten ihrer Mitarbeiter an die Anbieter übermitteln dürfen.

Niels Lepperhoff: Gehaltsbenchmarks unterstützen – zulässig? Erschienen in: Lohn+Gehalt 05/2017, S. 90 – 91.