Die Mehrheit der Arbeitnehmer hat sich wohl mal gefragt, wie ihr Gehalt im Vergleich zu dem anderer ausfällt. Auch Personalabteilungen beschäftigen sich mit der Frage nach einer angemessenen Vergütung. Da ist es naheliegend, sich Gehaltsvergleiche, sogenannte Gehaltsbenchmarks, anzusehen und diese auch für Gehaltsverhandlungen heranzuziehen. Diese Gehaltsbenchmarks können naturgemäß nicht ohne die Lieferung von individuellen Gehaltsdaten erstellt werden. Die Anbieter von Gehaltsbenchmarks brauchen eine Vielzahl an Datensätzen, um eine aussagekräftige Übersicht bieten zu können. Es stellt sich die Frage, auf welcher Rechtslage eine Weitergabe der Daten denkbar wäre, und ob es durch Anonymisierung der Gehaltsdaten möglich wäre, die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage zu umgehen.

Niels Lepperhoff: Gehaltsdaten für Benchmarks übermitteln – zulässig? Erschienen in: RDV 2017, Heft 5, S. 242 – 244.