Arbeitgeber nutzen Benchmarks zum Check ihres Gehaltsgefüges und stellen deren Anbietern oft auch Gehaltsdaten zur Verfügung. Für Betriebsräte stellt sich die Frage, ob eine solche Übermittlung überhaupt zulässig ist.

Personalverantwortliche nutzen in der Praxis Gehalts-Benchmarks, um zum Beispiel die marktübliche Höhe zu erfahren. Damit lassen sich nicht nur bei Neueinstellungen die Gehaltswünsche der Kandidaten besser einschätzen, sondern auch das bestehende Gehaltsgefüge auf (zu) hohe Gehälter durchforsten. Diese Benchmarks differenzieren typischerweise nach Branche, Qualifikation, Alter, Geschlecht und Position. Weitere Kriterien können je nach Benchmark hinzukommen.

Niels Lepperhoff: Gehaltsdaten für Benchmarks. Erschienen in: Computer und Arbeit 4/2018, S. 29 – 31.