In Zeiten, wo Personalrecruiting auch über Social-Media-Auftritte erfolgt, ist die Compliance von Social-Media-Auftritten auch ein Thema für Personalabteilungen. Am 05.06.2018 stellte der EuGH (Europäische Gerichtshof) fest, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook Ireland, Facebook Inc. für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist (Az. C-210/16). Der Fall bezieht sich zwar auf alte, nicht mehr gültige Gesetze. Gleichwohl lassen sich die Aussagen auf das heute gültige Recht, d. h. die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) übertragen.
Die Schlussfolgerungen aus dem Urteil gelten nicht nur für Fanpages auf Facebook, sondern grundsätzlich für alle Auftritte in sozialen Medien, d. h. bspw. auch für LinkedIn, Xing, Youtube.
Niels Lepperhoff, Viktoria Maria Bien: Geteilte Verantwortung: Folgen für Social -Media-Auftritte. Erschienen in: Lohn+Gehalt 07/2018, S. 103 – 104.