Die Reform des europäischen Datenschutzes, die im kommenden Jahr wirksam werden wird, führt in jedem Unternehmen zu Handlungsbedarf. Trotz der Allgemeingültigkeit der neuen Gesetzgebung und der damit verbundenen Änderungen haben viele Organisationen noch nicht mit der Umsetzung begonnen. Vielfach herrscht Unsicherheit darüber, ob die neuen Regelungen für das eigene Unternehmen überhaupt einschlägig sind, und ob der Soll-Zustand durch bereits vorhandene Maßnahmen nicht schon längst erfüllt ist. Dieser Artikel räumt mit weitverbreiteten Fehlannahmen auf und leistet Hilfestellung bei der Beurteilung der eigenen Datenschutz-Compliance.
Niels Lepperhoff: Hilfe, mein Datenschutzbeauftragter schläft. Erschienen in: Lohn+Gehalt 01/2017, S. 87 – 89.