Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Personen, deren Daten sie erheben oder empfangen, über die Verarbeitung dieser Daten zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem BDSG und demnächst nach der DS-GVO, wobei die Informationspflichten nach der DS-GVO erheblich umfangreicher sind. Unterschieden wird danach, ob die Informationen beim Bewerber erhoben werden oder – mit oder ohne sein Wissen – bei anderen Stellen.

Niels Lepperhoff: Informationspflichten gegenüber Bewerbern nach der DS-GVO. Erschienen in: RDV 01/2017, S. 21 – 25.