Wie in einem Brennglas lassen Geburtstage den Widerspruch zwischen sozialem Miteinander in einem Unternehmen und dem Datenschutz hervortreten. Der Datenschutz verbiete nicht nur die netten Bilder davon, wie die Kollegin betrunken auf der Weihnachtsfeier tanzte, sondern auch Geburtstagsfeiern. So oder so ähnlich reagieren Geschäftsführer und Mitarbeiter, wenn ein Datenschutzbeauftragter die Geburtstagsliste entdeckt. Wollte der Gesetzgeber Feiern und Freude verbieten?

Niels Lepperhoff: Keine Geburtstagsfeier wegen Datenschutz? Erschienen in: Lohn+Gehalt 06/2019, S. 59 – 60.