Fotos von Mitarbeitern sind in der Praxis in vielen Unternehmen allgegenwärtig. Sie zieren den Werksausweis, illustrieren die Webseite sowie andere Werbematerialien und dürfen als Erinnerung an (interne) Veranstaltungen nicht fehlen. Jedes Foto eines Menschen stellt zwangsläufig einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht dar. Die Schwere des Eingriffs hängt von der abgebildeten Situation ab. Deshalb verwundert es nicht, dass die Grenzen des Erlaubten durch Gerichtsprozesse ausgeleuchtet wurden. Über die Jahre kristallisierte sich ein akzeptierter Umgang mit Fotos und Videos heraus. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ändern sich die Spielregeln.

Niels Lepperhoff: Mitarbeiter fotografieren? Aber sicher! Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2019, S. 71 – 73.