Die EU vereinheitlich das Datenschutzrecht, so dass europaweit tätige Unternehmen ab 2018 anstelle eines Flickenteppichs nationaler Datenschutzgesetze nur noch ein Datenschutzgesetz, die „Datenschutz-Grundverordnung“ (DS-GVO) einhalten müssen. Ausgewählte Änderungen, die insbesondere für Dienstleister aus den Bereichen Marketing, Kundenkommunikation und Call Center von Bedeutung sind, stehen im Mittelpunkt dieses Beitrags.

Niels Lepperhoff, Thomas Müthlein: Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung: Was Sie wissen sollten. Erschienen in: Teletalk 04/2016, S. 28 – 32.

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