Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verankert der europäische Gesetzgeber auch neue Vorgaben für die IT-Sicherheit. Auf IT-Sicherheitsbeauftragte und Administratoren kommen unter anderem die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und die regelmäßige Durchführung von Wirksamkeitstests zu.
Niels Lepperhoff, Thomas Müthlein: Neue Verpflichtungen im Detail: Sicherheitskonzept und Wirksamkeitsprüfungen. Erschienen in: kes 05/2016, S. 64 – 68.