Erhebt ein krankheitsbedingt gekündigter Mitarbeiter Kündigungsschutzklage, rückt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in den Fokus der Aufmerksamkeit. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab einer Kündigungsschutzklage u.a. wegen unzureichender Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften statt (Urteil vom 28.07.2021, Az. 4 Sa 68/20).

Ein Weckruf, den eigenen BEM-Ablauf auf Datenschutz-Compliance zu prüfen. Der Weckruf erfolgt vor dem Hintergrund, dass ein Arbeitgeber die Datenschutz-Compliance seines BEM-Prozesses und jeder einzelnen BEM-Maßnahme jederzeit nachweisen können muss.

Niels Lepperhoff: Niederlage im Kündigungsschutzprozess wegen „Datenschutz“? Erschienen in: Lohn+Gehalt 04/2022, S. 70 – 73.