Wer Software für den Personalbereich entwickelt, muss – ab einem gewissen Punkt – mit Echtdaten testen, sagen Praktiker. Eingewendet wird häufig, dass zum Testen auch anonyme oder künstliche Daten genutzt werden könnten. Wenn ein datensparsameres Mittel zur Verfügung steht – hier anonyme oder künstliche Daten -, wird rechtlich aus dem „Können“ schnell ein „Müssen“.

Niels Lepperhoff: Nutzung von Echtdaten zu Testzwecken – gewusst wie. Erschienen in: Lohn+Gehalt 04/2023, S. 64 – 66.