Die DS-GVO vollzieht im Vergleich zum bisherig geltenden BDSG einen Paradigmenwechsel. Das BDSG stellt die rechtskonforme Datenverarbeitung in den Mittelpunkt. Die Bußgelder adressieren deshalb ausgewählte Verstöße gegen das BDSG mit bis zu 50.000 bzw. 300.000 Euro. Im Zentrum der DS-GVO steht die Befolgung ihrer gesamten Vorschriften – mit Bußgeldern von bis zu 4% des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro. Bei Nichtbeachtung kann das Personalrecruiting so bald zu einem risikoreichen Geschäft werden.

Lepperhoff, Niels: Personalrecruiting (bald) ein risikoreiches Geschäft? Erschienen in: Lohn+Gehalt Spezial Juni 2016, S. 14 – 21.

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