Es liegt in der Natur der Sache, dass Bewerber sich von ihrer besten Seite zeigen und versuchen, nachteilige Fakten zu kaschieren. Einige Bewerber gehen dabei so weit, dass sie Zeugnisse fälschen oder in ihrem Lebenslauf bewusst falsche Angaben machen. Für den Arbeitgeber ist es schwierig oder sogar unmöglich, solche Täuschungen ohne eine weitere Recherche zu entdecken. Obwohl diese Täuschungen zu schweren Schäden für Arbeitgeber führen können, sind die rechtlichen Möglichkeiten, den Wahrheitsgehalt von Zeugnissen und Lebensläufen zu überprüfen, begrenzt. Dieser Artikel bewertet verschiedene Rechtsgrundlagen aus Sicht des Datenschutzes und zeigt eine Lösungsmöglichkeit zur Überprüfung von Bewerbern auf.

Niels Lepperhoff: Pre-Employment-Screening im Lichte der DS-GVO. Erschienen in: ZD Zeitschrift für Datenschutz 11/2017, S. 8 – 10.