Das Verhältnis zwischen Anwender und Hersteller ist bei Programmen für die Entgeltberechnung seit vielen Jahren ein besonderes. Durch die jährlichen gesetzlichen Änderungen sowie komplexe rechtliche Vorschriften zur Berechnung fühlen sich Anwender schnell überfordert und sind froh, dass ihre Programme sie kompetent durch den „Dschungel“ führen. Mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25.05.2018 werden Anwender noch stärker auf die Unterstützung ihrer Hersteller angewiesen sein.

Niels Lepperhoff: Softwarehersteller hilf! Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2017, S. 52 – 54.