Softwarehersteller kennen die Situation nur zu gut: Ein neuer Kunde ist fast gewonnen. Fachlich passt alles. Es fehlt nur noch die Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten des neuen Kunden. Plötzlich heißt es „Stopp“, es gäbe da noch Datenschutzbedenken.

Niels Lepperhoff: Verhaltensregel – Trusted Data Processor. Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2023, S. 68 – 70.