Neue Mitarbeiter sind möglichst am ersten Arbeitstag auch im Datenschutz zu unterweisen. Die Unterweisung ist u.a. ein Element, um sicherzustellen, dass die neuen Mitarbeiter personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Arbeitgebers verarbeiten (Art. 29 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)). Viele Unternehmen teilen deshalb Merkblätter aus oder schulen mittels Vorträgen oder Onlinekursen. Nach fast fünf Jahren praktischer Erfahrung mit der DS-GVO lohnt sich ein kritischer Blick auf die Praxis hinsichtlich Effektivität und Effizienz.

Dieser Beitrag will deshalb Anregungen geben, wie die Datenschutzunterweisung geprüft und ggf. zielgerichteter erfolgen kann.

Niels Lepperhoff: Vom Groschengrab zur Prävention. Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2022, S. 80 – 82.