Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten. Durch die beschlossene Reform des Datenschutzes werden diese Vorschriften zukünftig noch weiter verschärft und bringen einen nicht unerheblichen Zeitaufwand für Unternehmen mit sich. Bei der Verarbeitung von Daten ohne Personenbezug sind die Vorschriften des Datenschutzes hingegen nicht zu beachten und der damit verbundene Aufwand entfällt. Dieser Artikel beleuchtet die Frage, ob und inwieweit die Entfernung eines Personenbezuges zur Vermeidung von Kosten, die bei der Erfüllung von datenschutzrechtlichen Pflichten entstehen, sinnvoll sein kann.

Niels Lepperhoff: Wann kostet ein Personenbezug zu viel? Erschienen in: Lohn+Gehalt 07/2016, S. 97-98.