Transparenz ist ein zentraler Pfeiler des neuen europäischen Datenschutzrechts, der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 25.05.2018 endet die Übergangszeit, d. h. die neuen Regeln sind anzuwenden.
Transparenz bedeutet, dass jede von einer elektronischen Datenverarbeitung betroffene Person wissen können soll, was mit ihren Daten geschieht. Im Beschäftigungsverhältnis sind von der Transparenzpflicht auch nicht elektronische Verarbeitungen betroffen. Die insbesondere in Art. 13 und 14 DS-GVO normierten Informationspflichten tragen maßgeblich zur Transparenz bei.
Niels Lepperhoff, Viktoria Maria Bien: Was sage ich Bewerbern und Beschäftigten? Erschienen in: Lohn+Gehalt 02/2018, S. 36 – 40.