Auch die Zeitwirtschaft unterliegt ab dem 25.05.2018 den neuen gesetzlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Insofern lohnt sich eine Beschäftigung mit den neuen Anforderungen, die die DS-GVO an die Art und Weise der Datenverarbeitung stellt.
Niels Lepperhoff: Zeitwirtschaft trifft Datenschutz-Grundverordnung. Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2017, S. 20 – 21.