Mit der DS-GVO nimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf, Zertifizierung im Datenschutzrecht zu verankern. Zertifikate können helfen, die Einhaltung verschiedener Vorschriften der DS-GVO nachzuweisen. Um diese Wirkung entfalten zu können, bedarf es einer Akkreditierung und Genehmigung durch die Datenschutzaufsichtsbehörde. Mit dem BDSG-Neu hat der deutsche Gesetzgeber einen zweistufigen Akkreditierungsprozess etabliert.
Niels Lepperhoff: Zertifizierung – Ein Zwischenstand. Erschienen in: BvD-NEWS 3/2017, S. 83.