Im November 2019 sorgte das Bußgeld der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen SE wegen unerlaubter Datenspeicherung für Aufsehen. Das Unternehmen focht den Bußgeldbescheid an und gewann in der ersten Instanz. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Auslegung bestimmter Vorschriften aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 05.12.2023 hat der EuGH (Az. C807/21) sein Urteil verkündet. Die Bedeutung dieses Urteils ist nicht nur für die Deutsche Wohnen SE relevant, sondern betrifft alle Unternehmen in Deutschland.
Niels Lepperhoff: EuGH: Hürden für Bußgelder gesenkt. Erschienen in: Lohn+Gehalt 01/2024, S. 50 – 52.