Menschen machen Fehler; Computer auch. Wo Menschen und Computer arbeiten, drohen deshalb immer auch Fehler.
Dazu zählen beispielsweise
– Versand von Bewerbungen, Zeugnissen, Kreditverträgen, Kündigungen, Abrechnungen usw. an falsche E-Mail-Empfänger,
– Versand werblicher E-Mails ohne Erlaubnis sowie
– Ausführen von Schadsoftware.
Diese oder ähnliche Fehler stellen selbst einen Verstoß gegen Datenschutzrecht dar oder öffnen Verstößen Tür und Tor (Ausführen einer Schadsoftware).
Niels Lepperhoff: Haftung: Freibrief für Beschäftigte? Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2025, S. 68 – 70.