Inzwischen sind viele „große“ Fragen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gerichtlich beantwortet worden. Vielfach stellen Gerichtsurteile deshalb eine bloße Wiederholung bekannter Auslegungen dar. Umso erfrischender ist es, wenn Urteile zu noch nicht beantworteten Fragen gefällt werden. Zwei solcher Urteile werden im Folgenden vorgestellt.
Niels Lepperhoff: Personalausweis verlangen und Mitarbeiterexzess. Erschienen in: Lohn+Gehalt 05/2025, S. 78 – 80.