Der Jahreswechsel birgt für viele Beschäftigte neue Gelegenheiten, sich weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang sind auch potenzielle Auskunftsersuchen bei ehemaligen Arbeitgebern keine neue Entwicklung im heutigen Arbeitsumfeld. Besonders nach langer Betriebszugehörigkeit sammelt sich einiges an personenbezogenen Daten an, die über die Jahre verarbeitet wurden. Jedoch gilt für das Auskunftsersuchen nicht: „Einmal alles, bitte!“
Niels Lepperhoff / Sally Graham: Von Auskunftsersuchen bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Erschienen in: Lohn+Gehalt 01/2026, S. 74 – 75.