Das Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) gibt Betriebsräten verschiedene Einsichts- und Informationsrechte. Bisher stellt die Personalabteilung die erforderlichen Daten zusammen und legt sie dem Betriebsrat vor. Die Bereitstellung dieser Daten ist eine Daueraufgabe, welche sich gut durch Lesezugriffe des Betriebsrats auf die in IT-Systemen, bspw. Zeiterfassung, Bewerbermanagementsystem oder Personalverwaltungssystem, gespeicherten Beschäftigtendaten technisch ersetzen ließe.

Niels Lepperhoff: Self-Service für den Betriebsrat? Erschienen in: Lohn+Gehalt 06/2026, S. 72 – 74.