Konditionen? Ausgezeichnet! Hersteller einer für die Rechnungslegung relevanten Software benötigen in der Regel ein durch einen Wirtschaftsprüfer ausgestelltes Testat. Dieses bestätigt, dass die Software eine ordnungsgemäße Rechnungslegung ermöglicht. Art und Umfang der Prüfungshandlungen richten sich nach dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880). Xamit führt die Prüfung in Kooperation mit Wirtschaftsprüfern zu vorteilhaften Konditionen durch.
Wirtschaftsprüfer suchen oftmals eine kostengünstige Entlastung für den IT-technischen Teil einer Softwareprüfung nach IDW PS 880 oder nach zusätzlich zur Anwendung kommender Prüfungsstandards.
Software-Hersteller müssen ihren Kunden ein gültiges Testat vorweisen können. Dieses bescheinigt der Software, dass mit ihr eine den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende Rechnungslegung möglich ist.
Wirtschaftsprüfer kooperieren bei der Softwareprüfung mit Xamit: Unsere Experten kümmern sich um den IT-technischen Teil und führen die Prüfungshandlungen in Absprache mit Ihnen kostengünstig durch. Das daraus resultierende Gutachten kann für die Testaterteilung direkt verwendet werden.
Software-Hersteller können sich auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungshandlungen verlassen. Diese führen Experten von Xamit in enger Absprache mit einem kooperierenden Wirtschaftsprüfer zu erschwinglichen Konditionen durch, der auch das Testat erteilt.
Die Xamit Software-Prüfung nach IDW PS 880 umfasst u. a.:
Mit Xamit dem Wettbewerb voraus: Wirtschaftsprüfer entlasten ihr Team Unternehmen erhalten gute Konditionen.