Verstöße gegen Datenschutzvorschriften werden oft als Kavaliers- oder Bagatelldelikte abgetan. Der geringe Verfolgungsdruck und die vergleichsweise niedrigen Bußgelder führen dazu, dass sich viele Unternehmen nur wenig oder schlimmstenfalls sogar gar nicht mit Fragen des Datenschutzes befassen. Durch die größte Reform des europäischen Datenschutzrechtes seit 1995 wird das Datenschutzrecht auf eine europaweit einheitliche Basis umgestellt und gleichzeitig werden die Bußgelder drastisch erhöht. Die Einführung neuer Aufgaben und die Ausweitung bereits bekannter Pflichten führen dazu, dass sich Unternehmen eingehend mit dem Datenschutz beschäftigten müssen, um die neuen Vorgaben einhalten zu können. Insbesondere im Personalbereich ergeben sich zahlreiche Neuerungen, wie die Pflicht Bewerber, Mitarbeiter und sonstige Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren.

Niels Lepperhoff: Jedes Unternehmen ist betroffen – Datenschutz-Grundverordnung oder warum Datenschutzverstöße kein Kavaliersdelikt sind. Erschienen in: Lohn+Gehalt 03/2016, S. 105-109.

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