Auf die Veröffentlichung spektakulärer Datenschutzverstöße folgt üblicherweise reflexartig der Ruf nach einem schärferen Datenschutzrecht. Tatsächlich ist schon heue das Vollzugsdefizit erheblich, wie die wenigen existierenden empirischen Analysen belegen. Der vorliegende Beitrag stellt die Methoden, Ergebnisse und die Aussagekraft von vier Verfahren gegenüber.

Erschienen in: Datenschutz und Datensicherheit, Nr. 10/2010.

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