Die Reform des europäischen Datenschutzrechtes wirkt sichauf alle Bereiche und Abteilungen eines Unternehmens aus. Der Personalbereich ist davon besonders betroffen, da hier eine Vielzahl von Daten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet wird. Die Einhaltung des neuen Datenschutzrechtes kann nicht mehr allein dem Datenschutzbeauftragten oder der Rechtsabteilung überlassen werden. Vielmehr sind auch Führungskräfte und der Personalbereich in der Verantwortung, die neuen Vorgaben und Anforderungen umzusetzen.

Niels Lepperhoff: Neue Aufgaben für (HR-)Fach- und Führungskräfte durch die Datenschutz-Grundverordnung. Erschienen in: Lohn+Gehalt 04/2016, S. 92-95.

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